Wanderungen
Pro Senectute
Val Müstair
April 2024 - Oktober 2024
Wanderungen und Anmeldungen:
Anforderungen gemäss jeweiligem Tagesprogramm (scrolle nach unten)
Anmeldung bis Samstag 19.00 Uhr (wegen Reservationen)
Programmänderungen vorbehalten!
Verschiebung in besonderen Fällen um 1 Woche.
Wanderausrüstung
Für alle Wanderungen sind gute Schuhe, Regenschutz, Sitzunterlage und evtl. Stöcke erforderlich.
Teilnahmegebühr pro Wanderung exkl. Fahrspesen:
CHF 12.–
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Wanderleiterinnen:
Nationalparkwanderung
Montag 02.09.24
Ausweichtermin: 09.09.24
Val dal Botsch-Margunet-Stabelchod
430 hm auf / 430 hm ab
ca. 4 Std.
Postauto:
Müstair 9:29
Sta. Maria 9:36 etc
Ankunft Parkplatz 8 / 10:10
Verpflegung: aus dem Rucksack
Abschlusswanderung IT
Montag 07.10.24
Ausweichtermin: 14.10.2024
Töll-Algunderwaalweg-Gratsch-Tappeinerweg-Meran
20 hm hoch / 180 hm ab
ca. 3 Std.
7:45 Klosterplatz Müstair (Fahrgemeinschaft)
8:20 ab Bahnhof Mals mit Vinschger Bahn
Mitnehmen: kleiner Lunch, Euro und ID
Mitagessen: unterwegs
Auszug aus den Richtlinien für das Leiten von Pro Senectute Graubünden-Wandergruppen*
Die Führungsverantwortung einer Wanderung obliegt der Wanderleitung und stützt sich auf die «Planungshilfe Wandern» von Pro Senectute Schweiz. Unsere Wanderleiterinnen und -leiter sind alle im Besitz der esa-Anerkennung, einer vom Bundesamt für Sport (BASPO) anerkannten Ausbildung für Erwachsenensport.
Eine Gruppe mit einem Wanderleiter oder einer Wanderleiterin umfasst höchstens 25 Teilnehmende. Die Wanderleitung bestimmt immer eine Schlussläuferin oder einen Schlussläufer. Diese/dieser erhält einen Kartenauszug mit der vorgesehenen Wanderroute und ist über ein Handy erreichbar. Die Schlussläuferin/der Schlussläufer muss keinen Teilnahmebeitrag bezahlen.
Der Solidaritätsbeitrag an Pro Senectute Graubünden hilft, kleine Sportgruppen zu unterstützen und dient zur Mitfinanzierung der Schulung von Leiterpersonen.
Für finanzschwache Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann der Teilnahmebeitrag aus dem creALTiv-Fonds von Pro Senectute Graubünden bezahlt werden. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fachstelle Sport von Pro Senectute Graubünden zu richten.
Die Sicherheit der Teilnehmenden ist unser oberstes Gebot! Der Versicherungsschutz bezüglich Unfälle ist grundsätzlich Sache der einzelnen Teilnehmenden, ebenso wie eine zweckdienliche Ausrüstung. Durch Selbstverantwortung tragen die Teilnehmenden wesentlich zum guten Gelingen der Wanderung bei. Alkoholkonsum während Wanderungen kann zu gefährlichen Situationen führen. Auf die Wanderungen können keine Hunde mitgenommen werden.
*Subventionierte Angebote
Die Kurse gekennzeichnet mit einem * sind vom Bundesamt für Sozialversicherungen teilsubventioniert, weil sie in besonderem Masse die Selbstständigkeit und Autonomie von älteren Menschen fördern
Kontaktadressen
Fachstelle Bildung und Sport 7000 Chur | Alexanderstrasse 2 | 081 300 35 10
Geschäftsstelle 7000 Chur | Alexanderstrasse 2 | 081 300 35 35