vibra-fit setzt mit dem folgenden Schutzkonzept ihre Verpflichtung nach Artikel 6 des Arbeitsgesetzes alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Patientinnen und der Patienten um. Das Schutzkonzept erfüllt die Voraussetzungen von Artikel 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). vibra-fit beachtet die besonderen Gesundheitsmassnahmen des BAG, des SECO und des Kantons Bern um die Übertragungswahrscheinlichkeit auf ein Minimum zu reduzieren.
Folgende Massnahmen wurden getroffen:
· Der offizielle Flyer des BAG wurde am Eingang und in der Praxis gut sichtbarangebracht.
· Die Patientinnen und die Patienten erhalten die Möglichkeit, sich beim Eingang die Hände zu desinfizieren.
· Die Patientinnen und die Patienten sowie Inhaberin tragen Masken.
· Vor jeder Behandlung werden die Liege und sonstige Kontaktpunkte (Türklinke usw.)mit einem Desinfektionstuch gereinigt.
· Fixleintücher und Frotteewäsche werden nach jeder Behandlung gewechselt und danach mit 95 gewaschen.
· Zur Verhinderung von Ballungen im Wartebereich wurden die Patientinnen und die Patienten aufgefordert, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
· Die Praxisräume werden regelmässig gelüftet.
· Die Berufskleidung wird täglich gewechselt und nur in der Praxis getragen.
Zuständige Person:
Manuela Zen
Inhaberin vibra-fit
Scola Veglia
7536 Sta.Maria
Sta. Maria , 07.10.2020